Das „Gesetz zur Sicherung des Fortbestandes der Sozialkassen im Baugewerbe“ (SOKA-SiG) ist am 25.05.2017 in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet, dass die eigentlich unwirksamen Allgemeinverbindlicherklärungen des VTV Bau bis zum Jahr 2006 zurück wirksam werden. Diese Tarifverträge verpflichten alle Bauunternehmer, in die Sozialkasse im Bauwesen einzuzahlen, obwohl eigentlich nur Mitglieder der Arbeitgeberverbände HDB und ZDB hierzu verpflichtet wären. Das Bundesarbeitsgericht hatte letztinstanzlich festgestellt, dass alle Allgemeinverbindlicherklärungen im Zeitraum 2008 bis 2014 unwirksam waren. An der Verfassungsmäßigkeit des SOKA-SiG bestehen jedoch wegen dessen echter Rückwirkung erhebliche Zweifel. Lediglich, wenn kein Vertrauensschutz aufgrund der alten Rechtslage entstehen konnte, da über deren Inhalt möglicherweise Unklarheit herrschte oder bei einem „überragenden Interesse des Allgemeinwohls“ kann eine echte Rückwirkung verfassungsgemäß sein. Kritiker sind sich einig, dass aufgrund der erheblichen Rücklagen der SOKA deren Existenz zu keiner Zeit gefährdet war. Auch dürfte das Vertrauen der Bauunternehmer in ihre nicht bestehende Tarifbindung schutzwürdig sein, da sie nicht damit rechnen mussten, dass trotz der Tatsache, dass sie nicht tarifgebunden waren und die Allgemeinverbindlicherklärungen seit jeher unwirksam waren, sie Jahre später durch ein Gesetz verpflichtet werden, Zahlungen zu leisten bzw. ihnen zu Unrecht die Möglichkeit genommen wird, geleistete Zahlungen zurückverlangen zu dürfen.