Vertrags- und Grundstücksrecht

Beratung und Vertretung von Unternehmern und Verbrauchern erfolgt im Vertragsrecht bei:

  • Kauf- und Werkverträgen
  • Maklerverträgen, z.B. bei der Durchsetzung von Vermittlungsprovisionen
  • Leasingverträgen
  • gewerblichen Miet- und Pachtverträgen
  • Versicherungsverträgen
  • Dienst- und Dienstleistungsverträgen aller Art (wie z.B. Telephonie/Internet, Reiserecht)

Wir prüfen und erstellen Verträge einschließlich Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Wir beraten und vertreten Ihre Interessen auf dem Gebiet des Grundstücksrechts (unter Berücksichtigung der Besonderheiten in den neuen Bundesländern), insbesondere zu:

  • Eigentums- und Rechtserwerb/-verlust an Grundstücken
  • Grundstückskaufverträgen (Vertragsgestaltung, Gewährleistungsansprüche, Zahlungsverzug)
  • Teilung, Vereinigung und Zubehör an Grundstücken
  • Grundbucheintragungen, -berichtigung (Vormerkung, Grunddienstbarkeiten, Vorkaufsrechte, Nießbrauch, Altenteilsrechte etc.)
  • Sicherung von Geldforderungen durch Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek)
Baurecht

Im Baurecht bestehen langjährige Erfahrungen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwicklung von Baustreitigkeiten. Dabei vertreten wir sowohl Bauunternehmer als auch Bauherren und Architekten bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Wir unterstützen Sie:

  • im Bauvertragsrecht, d.h. bei der Vertragsgestaltung und -prüfung, insb. unter Berücksichtigung der Besonderheiten der VOB/B
  • in der Forderungssicherung für Unternehmer (z.B. Handwerker), wobei es besonders um die Schnelligkeit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht, da diese oft durch Insolvenz gefährdet sind
  • bei Gewährleistungsfragen (Baumängel), z.B. der richtigen Wahl Ihrer Ansprüche
  • bei der (gerichtlichen) Beweissicherung
  • im Recht der Architekten und Ingenieure (nach HOAI)
  • im Baugenehmigungsverfahren.
Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Queck befindet sich in ständiger Weiterbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Wir übernehmen Beratung und Prozessvertretung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht. Bei bestehendem Arbeitsverhältnis begleiten wir Sie auch ohne nach außen in Erscheinung zu treten.

Wir beraten Sie insbesondere zu Fragen bei:

  • Kündigungen/Änderungskündigungen
  • Lohn-und Gehaltsforderungen, Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt, -geld und -abgeltung
  • arbeitsrechtlicher Vertragsgestaltung insbesondere Änderungs- und Aufhebungsverträgen
  • Betriebsübergang, Restrukurierung
  • Elternzeit und Mutterschutz, Teilzeit
  • den sozial- und steuerrechltichen Folgen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (z.B. Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, Erstattungspflichten)
  • Arbeitsunfall
  • (drohender) Insolvenz des Arbeitgebers
  • Arbeitszeugnis und Zeugnisberichtigung

Wir vertreten und beraten auch in Fragen der Betriebsverfassung und bei tarifrechtlichen Einzelfragen wie bspw. Ausschlussfristen und

  • entwerfen, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall, Betriebsvereinbarungen und Firmentarifverträge (beispielsweise zur betrieblichen Altersvorsorgung, Kurzarbeit, Vergütungs-, Arbeitszeitsystemen, Dienstwagenordnungen;
  • vertreten in Beschlussverfahren, wenn beispielsweise Auslegungsfragen bei Betriebsvereinbarung geklärt werden müssen
  • verhandeln in Ihrem Auftrag Interessensausgleich und Sozialplan.
Verwaltungsrecht

Wir beraten und vertreten Behörden und Gebietskörperschaften sowie Einzelpersonen und Unternehmen gegenüber Behörden gerichtlich und außergerichtlich insbesondere auf den Teilgebieten des:

  • Allgemeinen Verwaltungsrechts und Verwaltungsverfahrens-/prozessrechts
  • Öffentlichen Dienstrechts, Beamtenrechts (z.B. zu Dienstunfähigkeit, Dienstunfällen, Besoldung/Versorgung, Beurteilungen, Disziplinarmaßnahmen)
  • Kommunalrechts und Kommunalabgabenrechts (z.B. Gebühren und Beiträge, Satzungsrecht)
  • Öffentlichen Baurechts (Bauplanungs-, Bauordnungs- und Nachbarschutzrecht)
  • Umweltrechts (Immissionsschutz-, Wasserrecht, Natur- und Landschaftsschutzrecht)
  • Schul- und Hochschulrechts
  • Wirtschaftsverwaltungsrechts (z.B. Subventions-, Gewerbe-, Gaststättenrecht)
  • Gesundheitsverwaltungsrechts (Vertragsarztrecht, Berufsrecht der ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringer, Abrechnung kassenärztlicher Leistungen)
  • Europarechts (z.B. Aufenthaltsrecht für Unionsbürger, Freizügigkeitsrecht)

Rechtsanwältin Queck ist Maître en Droit Européen (Paris).

Familien- und Erbrecht

Im Familienrecht erfolgt Beratung und Vertretung zu Fragen beispielsweise bei:

  • Ausgestaltung von Eheverträgen bzw. Trennungsvereinbarungen (Gütertrennung u.a.)
  • Scheidungen und Folgesachen
  • Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt
  • Sorgerecht, insbesondere Aufenthaltsbestimmungsrecht und Personen- und Vermögenssorge sowie Umgangsrecht, Ehewohnung, Hausrat und Trennungsunterhalt
  • Gewaltschutz
  • Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder bzw. sonstiger Angehöriger
  • Rechtsproblemen des Unterhaltsvorschusses

Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, dass diese Angelegenheiten möglichst einvernehmlich mit Ihrem (Ex-)Partner und bei besonderer Beachtung des Kindeswohls geregelt werden.

Im Erbrecht erfolgt Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit:

  • lebzeitigen Empfängen (gegebenenfalls mit Ausgleichsansprüchen Dritter) mit Wirkung auf spätere Todesfälle
  • der Errichtung, Anpassung und dem Widerruf von Testamenten (Einzeltestamente, gemeinschaftliche Ehegattentestamente, Vermächtnisse, Teilungsanordnungen, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Stiftungsrecht)
  • Erbverträgen
  • der juristischen Klärung der gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge und von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Ausgleichsansprüchen unter Abkömmlingen
  • Erbscheinsverfahren
  • dem Bestehen und der Auflösung von Erbengemeinschaften (insbesondere Verwaltungs- und Nutzungsstreitigkeiten, Haftung für Nachlassverbindlichkeiten) sowie
  • dem Erbschaftskauf.
Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrechts vertreten wir Sie bei

  • Bußgeldangelegenheiten und Straftaten im Straßenverkehr
  • Unfällen mit Sach-, Personen- und sonstigen Schäden
  • versicherungsrechtlichen Problemen
  • Fahrzeugkauf, -verkauf und -reparatur
  • Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis, Führerschein auf Probe, MPU, Aufbaukurs etc.
  • Rechtsfragen Ihres „Flensburger Punktekontos“
Mietrecht

Im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts beraten wir Mieter, Vermieter und (Mit-) Eigentümer vor allem zu den folgenden Themenschwerpunkten:

  • Miete und Mietvertrag für Wohnung und Gewerbe
  • Schönheitsreparaturen
  • Mietkaution
  • Mietminderung und sonstige Rechte bei Mietmängeln, Untervermietung, Mieterhöhung, Kündigung, insb. wegen Eigenbedarf
  • Geltendmachung von Mietrückständen und/oder Räumungsklage
  • Teilungserklärung, Beschlussanfechtung

Durch unsere langjährige Tätigkeit sind wir sowohl mit den Angelegenheiten und Nöten der Vermieter und Eigentümer als auch mit den Problemstellungen der Mieter bestens vertraut.

Bankrecht

Im Fall einer ungerechtfertigten Kreditkündigung als auch bei der Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Grundschulden – wir begleiten Sie. Auch bei der Neufinanzierung achten wir für Sie auf faire Verträge und erläutern gern das „Kleingedruckte“. Wenn Sie sich als Anleger von Ihrer Bank oder Ihrem Finanzdienstleister schlecht beraten fühlen, prüfen wir für Sie Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung.

Wir beraten und vertreten insbesondere zu:

  • fehlerhaften und falschen Anlageberatungen
  • dem Kauf von sog. “Schrottimmobilien”
  • Kündigung von Darlehen / Kreditlinien
  • Kreditsicherheiten (Grundschulden, Hypotheken und Bürgschaftserklärungen)
  • EC-Karten-Diebstählen
  • ungerechtfertigten Kosten der Bank
  • Wirksamkeit von AGB-Klauseln
Sozialrecht

Rechtsanwältin Queck ist Fachanwältin für Sozialrecht.

Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden gerichtlich und außergerichtlich insbesondere zum:

  • Arbeitsförderungsrecht / Arbeitslosengeld I (Sperrzeiten, Ruhenstatbestände, Eingliederungszuschüsse, Erstattungsansprüche)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende / Arbeitslosengeld II (bspw. zur Regelleistung, Kosten der Unterkunft und Heizung, Sanktionsbescheide, Mietkostensenkungsaufforderungen, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, wie dem Bildungsgutschein)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
  • Schwerbehindertenrecht
  • Jugendhilferecht
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG
  • Kindergeld und Elterngeld
deutsch-französischer Rechtsverkehr

deutsch-französischer Rechtsverkehr

Rechtsanwältin Queck verfügt über einen dem 1. Deutschen Staatsexamen entsprechenden französischen Hochschulabschluss, die „Maîtrise en Droit Européen“ (Paris) und beherrscht die französische Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift. Sie berät und vertritt Einzelpersonen deutscher und französischer Nationalität bei Rechtsfragen mit Berührungspunkten zur Nachbarrechtsordnung sowie Unternehmen im deutsch-französischen Rechtsverkehr, insbesondere:

  • zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht und dem nationalen Arbeits- und Sozialrecht der jeweiligen Nachbarrechtsordnung (bspw. bei Entsendung von Arbeitnehmern, Ansprüchen aus dem und an das jeweils andere Sozialleistungs- system bei Wohnsitzwechsel, Studium im Nachbarland)
  • zu grenzüberschreitenden Ehen, Kindschaftsverhältnissen, Erbschaften
  • zum grenzüberschreitenden Vertragsrecht, UN-Kaufrecht

Internationales Privat- und Zivilprozessrecht / Europarecht

Rechtsanwältin Queck berät und vertritt Einzelpersonen und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen, insbesondere

  • zur anwendbaren Rechtsordnung und zum Gerichtsstand bei zivilrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsberührung (Arbeitsrecht, Familienrecht, allg. Zivilrecht)
  • zur Zwangsvollstreckung im (europäischen) Ausland
  • zum UN-Kaufrecht
  • zum Rechtsschutz vor dem EuGH und dem Europäischen Gericht erster Instanz
  • zu Rechtsansprüchen Einzelner aus europäischen Verordnungen und Richtlinien
  • zu den Gemeinschaftsgrundrechten
Forderungseinzug

Unsere Kanzlei führt für Sie schnell und effektiv das außergerichtliche und nachfolgend gerichtliche Mahnverfahren durch, mit welchem für Geldforderungen auf einfachem und kostengünstigerem Weg ein rechtskräftiger vollstreckbarer Titel geschaffen werden kann.

Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel besitzen und der Schuldner weiterhin nicht zahlt, können Sie unsere Kanzlei mit der Zwangsvollstreckung in Vermögenswerte z.B. in Form von Guthaben auf Bankkonten, Arbeitslohn oder Grundvermögen beauftragen. Sollte Ihnen solches nicht bekannt sein, besteht zudem die Möglichkeit, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher beim Schuldner zu erzwingen, woraus sich Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten ergeben können.

Hinweise

Arbeitsrecht

Nach Erhalt einer Kündigung vom Arbeitgeber ist für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage eine Ausschlussfrist von drei Wochen ab Zugang einzuhalten. Bitte vereinbaren Sie daher umgehend einen Besprechungstermin. Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz – unabhängig vom Ausgang des Prozesses – jede Partei ihre Kosten selbst. Bitte bringen Sie daher die Police einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung mit. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Familienrecht

Seit dem 1. Januar 2019 gelten neue Unterhaltsleitlinien. Diese finden Sie auf den Seiten des OLG Dresden.

Gebührenvereinbarung

Seit dem 01.07.2006 regelt das Gesetz die Rechtsanwaltskosten für Beratung nicht mehr, sondern überlässt es den Parteien, eine Vereinbarung zu schließen. Ebenso kann bei entsprechenden finanziellen Verhältnissen Beratungshilfe beantragt werden. Genaueres dazu teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.

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